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Entwicklung und Nutzen der Webanalyse

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Die Möglichkeiten Nutzerdaten zu gewinnen, sind sehr vielfältig. Das reicht von einfachen Datenerhebungen wie beispielsweise wie viele Besucher eine Webseite hat, bis zu tiefergehenden Informationen, zum Beispiel woher diese kamen, was sie sich genauer angeschaut haben und weiteres. Viele Webmaster und Seitenbetreiber nutzen diese Daten auch, um zu sehen, woher Ihre Besucher kommen. Der wichtigste Aspekt wird dabei aber oft außer Acht gelassen, nämlich dass die Seiten- und Traffic-Analyse auch ein gutes Tool ist, die Seitenoptimierung in die richtige Richtung zu bewegen. Denn viele Seitenbetreiber erstellen ihre Webseite nach Ihren Vorstellungen, aber lassen die Bedürfnisse der User selbst weitgehend unberührt.

Warum überhaupt eine Datenanalyse?

Das ist vor allem auch eine europäische oder sogar sehr deutsche Angelegenheit, denn mit Webseitenanalyse wird automatisch Datenerhebung verbunden. Viele Menschen gerade im deutschsprachigen Raum sprechen daher sehr schnell von Datenschutz oder ausgehebeltem Datenschutz. In den englischsprachigen Internetmärkten ist man hier schon einen wesentlichen Schritt weiter und gesammelte Daten werden dazu genutzt, die Webseiten voll und ganz nach den Bedürfnissen ihrer Nutzer, also der potenziellen Konsumenten und Kunden, aufzubauen. Diese Sicht der Dinge hält nur sehr langsam Einzug im deutschen Internet, obwohl damit Werbekampagnen und auch Marketing Strategien wesentlich konsumentenfreundlicher aufgebaut werden könnten, da die Seitenbesucher wirklich das zu sehen bekommen, was sie tatsächlich sehen wollen. Beispielsweise will man sich über Internetanbieter Vergleiche informieren, dann muss man sich online umsehen. Gerade für die Betreiber ist es wichtig die Daten der Besucher auszuwerten, denn bei einem Internetprovider Vergleich online einzusehen und dem Kunden den besten Provider anzubieten.

Wo liegt der Wert dieser Daten?

Der erste Schritt in diese Richtung war nach dem Zählen der Seitenbesucher eine vielschichtigere Analyse wie beispielsweise woher die Seitenbesucher kommen, welche Seiten sie auf einer Internetpräsenz betrachten und so weiter. Mittlerweile kommt so wenigstens langsam das Verständnis dafür, auch die Suchbegriffe der Seitenbesucher auszuwerten, welche sie von den Suchmaschinen aus auf eine Webseite geführt hat. Dabei haben gerade diese Daten einen viel höheren Wert als jede Auswertung, die ein Keyword-Tool erreichen kann. Denn es spiegelt das Suchverhalten der User eins zu eins wider. In den USA und auch ganz allgemein im englischsprachigen Internet hat man diese Erkenntnis schon längst gewonnen. Dort hat der Weg zur sogenannten Customer Journey geführt. Auch Google hat mit Google Analytics die Zeichen der Zeit erkannt und bietet diese Customer Journey seit geraumer Zeit neben den bisherigen Datenauswertungen mit an.

Die Zukunft: Auswertungen in Form der “Customer Journey”

Dabei stellt die Customer Journey sehr wichtige Fragen: Wie viele Seiten zu Jacken hat ein Konsument besucht, bis er letztendlich eine Carhartt Jacke im eigenen Shop erworben hat? Wieso kauft er schlussendlich diese Jacke ausgerechnet in besagtem Streetwear Shop und nicht wo anders, obwohl er das Produkt oder den Service womöglich schon lange zuvor gekannt hatte und bei anderen Shops schon ausgiebig betrachtete. Ebenfalls eine große Rolle bei dieser Art der Auswertung spielen die Social Medias. Diese gewinnen immer mehr an Wichtigkeit und werden auch bei den Internetnutzern immer beliebter. Also geht es auch darum, wie groß die Bedeutung der einzelnen Customer Journey Plattformen in diesem Zusammenhang eigentlich ist. Das alles zusammen führt dann auch zu einem völlig neuen, bisher noch wenig beachteten Seitenaufbau. Das Ziel ist es, Seiten so aufzubauen, dass der Kunde bereits dort konsumiert.

Die Zielsetzung der Customer Journey

Dass er also diese Seite nicht nur als Information nutzt, um dann aber bei der Konkurrenz und womöglich auch noch viel später zu kaufen. Also muss eine Webseite so aufgebaut werden, dass sie den Bedürfnissen des Seitenbesuchers entspricht. Es geht also schon lange nicht mehr darum, das Design und die Inhalte so zu gestalten, wie es der Seitenbetreiber vielleicht am schönsten findet. Das Ziel der Customer Journey Auswertung ist eine Internetpräsenz, welche diese User-Reise durch das Internet definitiv beendet, weil der Kunde auf dieser Seite konsumieren soll – unabhängig davon, ob er gerade erst über ein Produkt erfahren hat oder ob er schon besser darüber informiert ist. Leider ist aber diese Art der Datenauswertung gerade in Deutschland mit dem bitteren Beigeschmack “Datenschutz” behaftet. Viele erkennen darin ein Ausspionieren oder Datenschutzrechtler sehen darin ein Aushebeln des Datenschutzes.

Analysen bestimmen die Wettbewerbsfähigkeit

Nur muss sich eben die Frage gestellt werden, was wichtiger ist und ob der Datenschutz überhaupt ausgehebelt wird. Denn die Erhebung solcher Daten ist auch in anderen, ganz klassischen Geschäftsbereichen über eine normale Werbeagentur zum Beispiel ganz normales Handeln. Und deutsche Seitenbetreiber haben die Wahl, denn hier steht eindeutig die Globalisierung über den deutschen Interessen: wenn es ihnen hierzulande zu schwer gemacht wird, werden deutsche Webmaster und Seitenbetreiber in der Folge nicht dauerhaft wettbewerbsfähig bleiben können, denn wie bereits eingangs erwähnt, ist die Erhebung dieser Daten in anderen Ländern inzwischen ein wichtiger Teil von erfolgreichem Internet Marketing.

Datenschutz beim Cloud Computing verabschiedet

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Die deutschen Datenschutz-Aufsichtsbehörden haben bei der 82. Konferenz der Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes in München eine Entschließung in Sachen Datenschutz beim Cloud Computing verabschiedet. Unter dem Titel “Datenschutzkonforme Gestaltung und Nutzung von Cloud Computing” wurden die entsprechenden Grundlagen festgehalten. Bekanntermaßen hat diese Technologie wirtschaftliche und organisatorische Vorteile, was zu einem großen Einsparpotenzial in der Anschaffung, dem Betrieb und der anschließenden Wartung von IT-Systemen bietet. Zudem werden Rechenkapazitäten nur nach Bedarf – abhängig vom Verbrauch – bezahlt und Geschäftsanwendungen und Dokumentenmanagement können an jedem beliebigen geografischen Ort genutzt werden. Im Nachfolgenden werden die wichtigsten Punkte aufgezeigt.

Orientierungshilfe soll Zuständige unterstützen

Im Vorfeld der Konferenz wurde hierzu eine Orientierungshilfe in Sachen Datenschutz beim Cloud Computing entwickelt. Mit dieser will die Datenschutz-Aufsichtsbehörden eine Förderung des datenschutzgerechten Cloud Computing erreichen. Diese Orientierungshilfe richtet sich dabei an die Entscheidungsträger, IT-Verantwortliche sowie die betrieblichen oder auch behördlichen Datenschutzbeauftragten. Neben einem Katalog mit ausführlichen Informationen rund um die Technologie enthält die Orientierungshilfe auch die Mindestanforderungen im Bereich des Vertragswesens, der Technik und des Organisatorischen rund um das Cloud Computing.

Die datenschutzrechtlichen Schwerpunkte und die Verantwortung

In der Orientierungshilfe wird zunächst ein Fokus auf die datenschutzrechtlichen Schwerpunkte gelegt. Dabei geht es vor allem um die speziellen Risiken des Cloud Computing – unabhängig von den klassischen Bedrohungen wie einer Schadsoftware und Anti Virus Schutz. Ausgangspunkt dieses Bereiches ist, dass es sich bei den Anwendern der Technologie um verantwortliche Stellen nach dem Bundesdatenschutzgesetz handelt, die gewährleisten müssen, dass alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Darüber hinaus wird in der Orientierungshilfe auch auf die datenschutzrechtlichen Gefahren der IT-Verantwortlichen ausführlich eingegangen, die sich daraus ergibt, dass die IT ausgelagert wird. Hierbei spielen insbesondere die Themen Transparenz sowie Beeinflussung und Kontrolle eine wichtige Rolle. Denn Protokollierung und Dokumentation der DV-Prozesse finden beim Anbieter des Cloud Computings statt – die sich daraus ergebende Folge ist fehlende Transparenz. Insofern ergibt sich auch die Schwierigkeit der Kontrolle, ob die Pflichten des Datenschutzes eingehalten werden. Die IT-Verantwortlichen stehen vor der Gefahr, dass keine Gewährleistung der Rechtmäßigkeit der kompletten Datenverarbeitung mehr möglich ist. Dies aber ist die gesetzliche Verpflichtung. Dabei geht die in München vorgelegte Orientierungshilfe auch nochmals auf die möglichen haftungsrechtlichen Folgen ein. Sollten die Datenschutzbestimmungen nicht eingehalten werden, drohen Schadenersatzforderungen der Betroffenen oder aber Bußgelder und Anordnungen der Aufsichtsbehörden.

Datentransfers ins Ausland

Ein weiterer Fokus, einer DSL-Leitung (nach der Wahl zum Bester DSL Anbieter), und der Orientierungshilfe ist die Frage nach den Datentransfers in das außereuropäische Ausland. Hier greifen schon nach dem Bundesdatenschutzgesetz besondere Anforderungen (§§4b, 4c). Insofern gibt es beim Cloud Computing keine Besonderheiten zu beachten. Besteht nämlich in dem Land außerhalb Europas, wie beispielsweise den USA, kein Datenschutzniveau, das von der EU-Kommission anerkannt ist, dann muss der Cloud-Anwender dieses vorweisen und auch garantieren. Möglich ist dies unter anderem durch Standardvertragsklauseln der EU. Mit den Vereinigten Staaten gilt seit langer Zeit das Safe-Harbor-Agreement, wobei es nun von der Konferenz in München zum ersten Mal konkrete Anforderungen gibt, wie mit US-Cloud-Anbietern verfahren werden soll. Im Resultat sieht die Orientierungshilfe vor, dass es zwischen Anbieter und Anwender des Cloud Computings einen Vertrag zu geben hat, der nach § 11 Abs. 2 des Bundesdatenschutzgesetzes eine Auftragsdatenverarbeitung vorsieht. Damit werden die hierin verankerten Garantien zum Gegenstand der Vereinbarung. Dies gilt auch schon für bestehende Vertragsabschlüsse. Keine konkreten Informationen gibt es in der Orientierungshilfe hingegen, wie mit dem Zugriff beispielsweise von Ermittlungsbehörden aus den USA umzugehen ist. Dafür zeigt die umfangreiche Orientierungshilfe aber zahlreiche weitere Punkte auf, die den IT-Verantwortlichen im Bereich des Cloud Computing wichtige Details näherbringen.