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Der Trend in Richtung Onlinehandel

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Die Anzahl neu gegründeter Onlineshops steigt seit Jahren unaufhörlich. Vor diesem Hintergrund bilden sich immer mehr Online-Handel-Verbände, die sich für die Interessen ihrer Mitglieder einsetzen, wie beispielsweise der Händlerbund, der mit 6000 Mitgliedern der größte Verband Europas ist. Hauptanliegen ist die Lobbyarbeit für die zahlenmäßig mächtige Onlinehandel-Branche.

Die Anfänge des Onlinehandels

Dabei begann die Geschichte des Onlinehandels nicht gerade mit den besten Voraussetzungen. Viele Gesetze schützten alt hergebrachte Präsenzverkäufer. Zu denken ist zum Beispiel an das Apothekengesetz (ApoG), das den Vertrieb eines Arzneimittels oder zum Beispiel auch eines Betriebsverbandkasten nur in eingerichteten Apotheken zuließ. Dadurch schied der Versandhandel aus. Einige Versandhändler erhoben daher vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde – mit Erfolg. Das Verfassungsgericht kippte die entsprechende Reglung im Apothekengesetz, so dass seit 2004 der Onlinehandel auch mit Arzneimitteln erlaubt ist. Gesunken ist die Qualität dadurch mitnichten. Denn laut Paragraf 43 des Arzneimittelgesetzes (AMG) dürfen Arzneimittel grundsätzlich nur von eigens dafür ausgebildeten Apothekern verkauft werden. Diese Reglung gilt auch für den Onlinehandel: Nur Apotheker dürfen eine Versandapotheke betreiben. Die Qualität ist somit nicht geringer, sondern sogar besser. Denn anders als traditionelle Apotheken müssen Versandapotheken darüber hinaus weitere Voraussetzungen des neu verfassten Paragrafen 11a ApoG erfüllen.

Die klammheimliche Wirtschaftsöffnung für Versandhändler kommt letztlich auch Verbrauchern zugute. Durch den Verzicht von Präsentationsräumen und die Reduzierung des Personals sparen Onlinehändlern hohe Kosten, die sie an Kunden weitergeben können. Eventuelle Nachteile braucht ein Kunde nicht zu befürchten. Zwar kann er die gekaufte Sache nicht vorher körperlich begutachten. Dafür kann er sich auf das Fernabsatzrecht (FernAbsG) berufen, das mittlerweile in die Paragrafen 312 ff. des BGB implementiert wurde. Danach dürfen Onlinekäufer das Produkt binnen zwei Wochen ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Somit erhält der Käufer die Möglichkeit, die gekaufte Ware zu Hause zu begutachten.

Mit welchen Entwicklungen für die Zukunft gerechnet werden darf

Nach der Blütezeit des Onlinehandels orakelten bereits Ende der 90er Jahre viele Wirtschaftsexperten das baldige Ende. Doch sie irrten; der Onlinehandel wächst trotz diversen Wirtschaftskrisen unverändert um 12 Prozent – eine Wachstumsrate, die sonst von kaum einer anderen Branche übertroffen wird. Ein Ende ist dabei nicht abzusehen. Im Gegenteil: Der Onlinevertrieb erstreckt sich auf immer mehr Produktarten. Als vor einigen Jahren der Start zum Onlinevertrieb von Lebensmitteln fiel, hielten es viele für einen Scherz. Inzwischen wird die Idee von vielen nachgeahmt. Gerade für ältere, in ihren Bewegungsmöglichkeiten eingeschränkte Menschen ist der Onlinehandel mit Lebensmitteln sinnvoll. Ein anderer Markt sind relativ teure Delikatessen Produkte, deren Nischen von zum Beispiel Kaffee Online Shops besetzt werden. Relativ neu ist auch der direkte Verkauf von Gebrauchtwagen via Internet. Gemeint sind nicht Portale, die fremde Angebote vermitteln, sondern Autohändler, die ihre eigenen Fahrzeuge anbieten und bei Vertragsschluss bis an die Haustür des Käufers liefern.

Zwar sollten Prognosen für den Onlinehandel vorsichtig gemacht werden, doch kann jetzt schon von einer Entwicklung des Onlinehandels in Richtung Bildung gesprochen werden. Beispielsweise im Jurastudium. Geschätzte 90 Prozent aller Jurastudenten nehmen vor dem Ende ihres Studiums und damit vor dem Ersten Staatsexamen die Leistungen eines Repetitors in Anspruch – einem Privatlehrer, der den im Examen geprüften Lernstoff noch einmal wiederholend unterrichtet. Die Kosten sind immens: Bis zu mehreren Tausend Euro kostet der in der Regel auf ein Jahr ausgelegte Kurs. Hier setzt ein neuer Anbieter an, der den Unterricht online anbietet – und dazu zu einem Bruchteil der Kosten eines Präsenzrepetitors. Auch in anderen Fachbereichen zeichnen sich solche Entwicklungen ganz nach dem Vorbild der USA ab, wo dies bereits seit Jahren erfolgreiche Praxis ist. Ein weiteres Feld ist der Buchverkauf. Während Printausgaben preisgebunden sind, das heißt, zu bundeseinheitlichen Preisen ohne Rabattmöglichkeit verkauft werden müssen, sind Preisnachlässe bei Onlineausgaben zulässig und erlaubt. Zwar sträuben sich die Verlage, ihre Werke auch als kostengünstige Onlineversion zu verkaufen. Doch es ist nur eine Frage der Zeit, bis sich ein großer Verlag dazu entscheidet und die anderen in Zugzwang setzen wird.

Datenschutz beim Cloud Computing verabschiedet

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Die deutschen Datenschutz-Aufsichtsbehörden haben bei der 82. Konferenz der Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes in München eine Entschließung in Sachen Datenschutz beim Cloud Computing verabschiedet. Unter dem Titel “Datenschutzkonforme Gestaltung und Nutzung von Cloud Computing” wurden die entsprechenden Grundlagen festgehalten. Bekanntermaßen hat diese Technologie wirtschaftliche und organisatorische Vorteile, was zu einem großen Einsparpotenzial in der Anschaffung, dem Betrieb und der anschließenden Wartung von IT-Systemen bietet. Zudem werden Rechenkapazitäten nur nach Bedarf – abhängig vom Verbrauch – bezahlt und Geschäftsanwendungen und Dokumentenmanagement können an jedem beliebigen geografischen Ort genutzt werden. Im Nachfolgenden werden die wichtigsten Punkte aufgezeigt.

Orientierungshilfe soll Zuständige unterstützen

Im Vorfeld der Konferenz wurde hierzu eine Orientierungshilfe in Sachen Datenschutz beim Cloud Computing entwickelt. Mit dieser will die Datenschutz-Aufsichtsbehörden eine Förderung des datenschutzgerechten Cloud Computing erreichen. Diese Orientierungshilfe richtet sich dabei an die Entscheidungsträger, IT-Verantwortliche sowie die betrieblichen oder auch behördlichen Datenschutzbeauftragten. Neben einem Katalog mit ausführlichen Informationen rund um die Technologie enthält die Orientierungshilfe auch die Mindestanforderungen im Bereich des Vertragswesens, der Technik und des Organisatorischen rund um das Cloud Computing.

Die datenschutzrechtlichen Schwerpunkte und die Verantwortung

In der Orientierungshilfe wird zunächst ein Fokus auf die datenschutzrechtlichen Schwerpunkte gelegt. Dabei geht es vor allem um die speziellen Risiken des Cloud Computing – unabhängig von den klassischen Bedrohungen wie einer Schadsoftware und Anti Virus Schutz. Ausgangspunkt dieses Bereiches ist, dass es sich bei den Anwendern der Technologie um verantwortliche Stellen nach dem Bundesdatenschutzgesetz handelt, die gewährleisten müssen, dass alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Darüber hinaus wird in der Orientierungshilfe auch auf die datenschutzrechtlichen Gefahren der IT-Verantwortlichen ausführlich eingegangen, die sich daraus ergibt, dass die IT ausgelagert wird. Hierbei spielen insbesondere die Themen Transparenz sowie Beeinflussung und Kontrolle eine wichtige Rolle. Denn Protokollierung und Dokumentation der DV-Prozesse finden beim Anbieter des Cloud Computings statt – die sich daraus ergebende Folge ist fehlende Transparenz. Insofern ergibt sich auch die Schwierigkeit der Kontrolle, ob die Pflichten des Datenschutzes eingehalten werden. Die IT-Verantwortlichen stehen vor der Gefahr, dass keine Gewährleistung der Rechtmäßigkeit der kompletten Datenverarbeitung mehr möglich ist. Dies aber ist die gesetzliche Verpflichtung. Dabei geht die in München vorgelegte Orientierungshilfe auch nochmals auf die möglichen haftungsrechtlichen Folgen ein. Sollten die Datenschutzbestimmungen nicht eingehalten werden, drohen Schadenersatzforderungen der Betroffenen oder aber Bußgelder und Anordnungen der Aufsichtsbehörden.

Datentransfers ins Ausland

Ein weiterer Fokus, einer DSL-Leitung (nach der Wahl zum Bester DSL Anbieter), und der Orientierungshilfe ist die Frage nach den Datentransfers in das außereuropäische Ausland. Hier greifen schon nach dem Bundesdatenschutzgesetz besondere Anforderungen (§§4b, 4c). Insofern gibt es beim Cloud Computing keine Besonderheiten zu beachten. Besteht nämlich in dem Land außerhalb Europas, wie beispielsweise den USA, kein Datenschutzniveau, das von der EU-Kommission anerkannt ist, dann muss der Cloud-Anwender dieses vorweisen und auch garantieren. Möglich ist dies unter anderem durch Standardvertragsklauseln der EU. Mit den Vereinigten Staaten gilt seit langer Zeit das Safe-Harbor-Agreement, wobei es nun von der Konferenz in München zum ersten Mal konkrete Anforderungen gibt, wie mit US-Cloud-Anbietern verfahren werden soll. Im Resultat sieht die Orientierungshilfe vor, dass es zwischen Anbieter und Anwender des Cloud Computings einen Vertrag zu geben hat, der nach § 11 Abs. 2 des Bundesdatenschutzgesetzes eine Auftragsdatenverarbeitung vorsieht. Damit werden die hierin verankerten Garantien zum Gegenstand der Vereinbarung. Dies gilt auch schon für bestehende Vertragsabschlüsse. Keine konkreten Informationen gibt es in der Orientierungshilfe hingegen, wie mit dem Zugriff beispielsweise von Ermittlungsbehörden aus den USA umzugehen ist. Dafür zeigt die umfangreiche Orientierungshilfe aber zahlreiche weitere Punkte auf, die den IT-Verantwortlichen im Bereich des Cloud Computing wichtige Details näherbringen.

Cloud Computing Made in Germany – Datenspeicherung in Zeiten der Glokalität

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Die Zukunft liegt in der Wolke. Deutsche IT-Dienstleister und -Entwickler haben längst das Potenzial des Cloud Computings erkannt. In der Initiative “Cloud Services Made in Germany” haben sich Vertreter des deutschen Marktes mit einer Vision zusammengeschlossen. In Zukunft werden die gesamte Datenströme und Softwarelösungen nicht mehr auf lokalen PCs sondern in großen Rechenzentren abgespeichert. Bis dahin ist es noch ein weiter Weg und es gilt nach Bedürfnissen, Problemen und zielführenden Prognosen zu fragen.

Seit der Cloud Computing Hype in den Vereinigten Staaten begann, läuft der globale Wettbewerb um Applikationen, Plattformen und Infrastruktur. Auf allen drei Ebenen haben deutsche Anbieter Fuß gefasst und bieten ein erstaunliches Spektrum an Lösungen für Unternehmen, Selbstständige und Privatnutzer. Deutsche Cloud Service Anbieter stellen beispielsweise gebrauchte Software zur Verfügung, die zur Bewältigung steigender Komplexität in Mittelstandsunternehmen und Konzernen mit vielen tausend Mitarbeitern an verschiedenen Standorten beiträgt. Die Services unterstützen die Kommunikation und Zusammenarbeit von Teams, die räumlich nah oder voneinander getrennt Materialien und Informationen austauschen müssen. Die Distanz Hamburg – München wird durch die Wolke wie der Gang ins nächste Büro werden. Andere Instrumente schaffen durch die Optimierung betrieblicher Prozesse mehr Effizienz und Transparenz in den täglichen Abläufen. Das Management von Kunden, Rechnungen und Personalabläufen wird mit dem Ziel “größtmöglicher Kosten-Nutzen” an den Auftraggeber angepasst. Die Hoster von Cloud Servern bieten in der Infrastrukturebene virtuelle Datenspeicher mit ausgefeilter Anti Virus Technologie. Diese Storage Clouds entlasten firmeninterne Speicherkapazitäten.

Anbieter “Made in Germany” zeichnen sich durch ihre Herkunft aus. Strenge Gesetze zum Verbraucher- und Datenschutz bewahren die Kunden mehr denn je vor Datenmissbrauch. Wer sensible Daten sein eigenen nennt, gibt diese ungern in das ferne Bangladesch. Vertrauen ist ein ausschlaggebender Grund für Cloud Services Made in Germany. Zudem kennen deutsche Entwickler die Bedürfnisse des ebenfalls deutschen Kunden. Mit Disziplin und Know-How arbeiten die Experten zielgerichtet an der ständigen Optimierung ihrer Produkte. Deutsche Tugenden werden weltweit geschätzt und sind auch oder gerade hier zulande ein Garant für Zuverlässigkeit und Seriosität. Für die Auftraggeber, zählt trotz des Englischen als dominierende IT-Sprache, dass der Service ebenfalls deutschsprachig ist, deutsches Vertragswerk bietet und den Support auf Deutsch und vor Ort anbietet. Für die Rechenzentren mit Standort Deutschland zählen neben den ideellen viel mehr die materiellen Voraussetzungen. Die gut ausgebildeten Fachkräfte und geographische Lage mit geringem Katastrophenrisiko senkt die Ausfallquote der Server enorm.

“Quatsch!” – so lautete die Antwort von einem Fünftel der Befragten in einer Umfrage der Computerwoche im Jahre 2010 zur Idee “German Cloud”. In Zeiten globaler Vernetzung mag die “German Cloud” tatsächlich widersprüchlich zum Trend der Internationalisierung sein, doch es geht nicht um ein Abkapseln, sondern um einen Qualitätsbegriff. Wenn man die IT-Branche in der Vernetzung mit der Deutschen Wirtschaft betrachtet, dann gilt der Grundsatz “All business is local.” Aber da das Internet bekanntlich keine nationalen Grenzen kennt, verbinden sich Globalität und Lokalität in der “german cloud” zur Glokalität.

Wie stehen die Chancen für die Zukunft des Cloud Computing in Deutschland und allgemein? Marktforschungsinstitute prognostizieren kontinuierliches Wachstum. So werden sich die Angebote in zwei bis drei Jahren in größerem Umfang durchsetzen und die Cloud vom bloßen Hype zum stabilen Geschäftsfeld werden. Mit steigender Akzeptanz wird sich das Verständnis von Sicherheit und die Anforderungen gegenüber den Anbietern verändern. Kosten- und Betriebseinsparungen werden dann massiver in den Vordergrund treten. Letztlich breitet sich durch Smartphones und andere mobile Endgeräte das Prinzip so rasant aus, dass es nicht mehr aufzuhalten sein wird. Kritisch ist dennoch zu sehen, dass bei all der Vereinfachung trotzdem auch auf menschlicher Seite “implementiert” werden muss, denn nur mit dem richtigen Know-How können die Nutzer auch wirklich von der Technologie – egal ob Datenspeicherung, Kundenmanagement oder Zeiterfassung – profitieren. Nach der Devise “Cloud Training Made in Germany.”

Einführung PHP

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Zum Tag der deutschen Einheit gibt es für euch eine kurze Einführung zu PHP-Entwicklung:

Unter PHP bezeichnet man eine serverbasierte Scriptsprache, welche aus einer statischen HTML-Datei eine interaktive, dynamische und flexible Webseite macht. So ist es mithilfe von PHP möglich Webseiten zu erzeugen, welche von den individuellen Vorgaben des Nutzers abhängig sind. Man kann beispielsweise Formular-Eingaben bearbeiten, in einer SQL-Datenbank etwas speichern und es später wieder auslesen und anzeigen. Heutzutage wird PHP auf etwa 75 % aller Webseiten genutzt und gehört damit zu den am häufigsten verwendeten Sprachen zur Erstellung von Webseiten.

Wie funktioniert PHP genau?

Bei einer traditionellen Website befindet sich der HTML-Code direkt auf der Festplatte des Webservers, wird diese Website angefordert, so schickt der Webserver eine Kopie dieses Codes an den Webbrowser des Nutzers, welcher diesen Code analysiert und ihn dann anzeigt. Bei einer PHP basierten Website ist dies jedoch anders, denn die eigentliche Website besteht aus keinem statischen HTML-Dokument, sondern sie wird erst erzeugt, wenn ein Nutzer sie anfordert. So befindet sich auf dem Webserver sozusagen die Rohfassung der Website, welche aus einem Mix aus HTML und PHP Code besteht. Fordert nun der Nutzer diese Seite an, so generiert der Webserver aus den PHP Anweisungen die eigentliche Website, dies geschieht im Hintergrund binnen Millisekunden, sodass der Nutzer davon nichts mitbekommt.

Durch PHP ist es möglich, eine Website immer wieder anders aussehen zu lassen, denn die PHP Anweisungen bleiben immer gleich, allerdings können sich beispielsweise Daten in der Datenbank ändern, welche dank PHP individuell angezeigt werden können. So kümmert sich PHP darum, dass man zum Beispiel bei einem sozialen Netzwerk nicht auf die Hauptseite, sondern auf die eigene Seite kommt, da PHP die eigenen Daten aus der Datenbank liest und dann anzeigt.

Wo kommt PHP zum Einsatz?

PHP ist aus dem World Wide Web nicht mehr wegzudenken, es wurde stetig verbessert und angepasst, so arbeiten fast alle Webseiten mittlerweile mit PHP. In Kombination aus HTML, MySql und PHP ist es möglich, eine Webseite zu entwickeln, dabei gibt HTML die Form der Webseite vor. MySql ist für die Datenbank verantwortlich und PHP kümmert sich um die Vernetzung von beidem. Neben gewöhnlichen Webseiten werden auch Webshops, soziale Netzwerke, Foren oder Agentursoftware mittels PHP erstellt, dabei tauchen immer wieder neue Möglichkeiten der Nutzung auf, sodass damit zu rechnen ist, dass PHP noch lange eingesetzt werden wird, eine wichtige Neuerung des PHP 4.0 war die Möglichkeit der objektorientierter Programmierung. Sie hat dafür gesorgt, dass PHP konkurrenzfähig blieb und sich in der Welt des World Wide Web so stark etablieren konnte.

Kommt bald das iPad 3?

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Einen offiziellen Termin gibt es von Apple noch nicht, dennoch mehren sich in der Presse die Berichte darüber, dass das neue iPad 3 offenbar kurz vor dem Marktstart steht. Gerüchte über Features wie ein biegsames Display machen die Runde und Analysten werten die Aktie der Hard- und Softwareschmiede aus Cupertino auf, weil sie bis 2014 von einer marktbeherrschenden Stellung von Apple ausgehen. Lange ist es nicht her, dass Apple die zweite Auflage seines Tablet-Computers gelauncht hat und schon mehren sich die Gerüchte seriöser Quellen im Internet, dass die dritte Generation des iPad bereits in den Startlöchern stehe.

Eine der Neuerungen, so wird spekuliert, soll ein flexibles Display sein. Das sogenannte Gorillaglas, das weltweit derzeit drei Händler liefern, soll von Apple im kommenden Jahr vorgestellt werden. Experten schließen daraus auf eine baldige Markteinführung des iPads. Weiter heißt es, Apple habe seine Bestellungen bei den Zulieferern von Bauteilen für das iPad 2 gekürzt, so das vermutet wird, ein Modellwechsel stehe kurz bevor.

In die Spekulationen mischen sich auch branchenfremde Stimmen: Analysten gehen davon aus, dass zwischen der zweiten und dritten Auflage des beliebten Tablet-Computers so viele Änderungen in der Hard- und Softwareausstattung geplant sind, dass man bereits von einer Revolution spricht. Es wird davon ausgegangen, dass das iPad 3 mit einem besseren CPU, einer extrem hohen Displayauflösung von 2.048 x 1.536 Bildpunkten und einem vergleichsweise dicken Design daherkommt. Diese Revolution wird wohl ihren Preis haben. Diese Features und eine längere Haltbarkeit der Akku Powerleiste wird sich Apple vermutlich mit einem höheren Preis auch bezahlen lassen. In Bezug auf die Ausstattung wird ebenfalls spekuliert, Apple könnte im iPad 3 einen A6-CPU, gefertigt im 28-Nanometer-Prozess, hinzufügen. Möglich wäre ein Chip mit vier Kernen und einem deutlichen Plus an Grafikleistung. Es ist ebenso gut möglich, dass Apple den Arbeitsspeicher von 512 Mbyte auf 1 GByte verdoppeln wird und dem iPad somit deutlich mehr Leistung verpasst.

Die Marktforscher von Trendforce, die Apple zu ihren Kunden zählt, geht davon aus, dass das neue iPad 3 kein Ersatz für das iPad 2 darstellt, sondern viel eher eine Ergänzung. Attraktiv soll die gute Ausstattung vor allem für Kunden sein, die einen höheren Preis zu zahlen gewillt sind. Die zweite iPad Generation wird parallel zum iPad 3 verkauft werden, so dass es zu einer Diversifizierung der Apple-Produktlinie kommt. Ähnlich wie bei den stylischen Handys, Mp3-Playern und Macs der Firma auch.

Freuen wird diese Entwicklung neben den Fans der Marke vor allem deren Aktionäre. Die Marktforscher von Gardner haben jüngst für den Bereich der Tablet-PCs ein enormes Wachstumspotenzial ausgemacht. Bis ins Jahr 2014 könnte sich Apple seine Vormachtstellung in diesem Marktbereich sichern, bis 2015 wird von weltweit 326,3 Mio. verkauften Tablet-PCs ausgegangen. Das bedeutet einen Zuwachs von 261,4 Prozent im Vergleich zu den 17,6 Millionen verkauften Geräten 2010. Apple gilt hier als Treiber der Nachfrage nach den neuen Tablet-PCs, wenngleich die Konkurrenz aus Asien mit eigenen Geräten stärker wird. Nach den Schätzungen wird Apple noch in diesem Jahr einen Marktanteil von 73,4 Prozent erlangen. Zwar bedeutet das ein Minus von 9.6 Prozent im Vergleich zu 2010, aber bis 2014 gehen die Experten von Gardners von einer deutlichen Vormachtstellung von Apple auf dem Markt aus und rechnen mit Marktanteilen von deutlich über 50 Prozent. Größter Konkurrent werden wie auf dem Handymarkt auch vermutlich Geräte mit dem Android Betriebssystem werden. Weit abgeschlagen liegt im Vergleich dazu Microsoft mit Windows, das sich wohl keine wichtigen Anteile am Markt wird sichern können. Googles Android, so die Prognose von Gardners, wird 2015 in 116 Mio. der verkauften Kleinstrechner verbaut sein, während gut 150 Mio. Verbraucher zu Geräten mit Apples iOs greifen werden.

Suche und E-Mail führende Online Aktivität – Keine PCs mehr nötig

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Im Newsletter der Marketing Charts kam vor ein paar Tagen dieser Bericht: Search, Email Leading Online Activities

Gerade in Zeiten der iPads und sonstigen Tablets wird es immer deutlicher, dass die klassiche Webnutzung abnimmt.
Jeder 08-15-Nutzer, jeder der gut mit dem Gerät umgehen kann, tippt nicht mehr die Webadresse direkt ein, sondern navigiert zielsicher über das Suchformular des Browsers oder der dafür eingerichteten Startseite.

Gerade bei mobilen Geräten nimmt die Nutzung von E-Mail und sozialen Netzwerken zur kostenfreien Kommunikation zu. Flatrates ins Internet sind sowieso schon vorhanden und warum sollte man dann noch SMS schreiben, wenn man auf die kostenfreie Alternative über Facebook oder geschützer über E-Mail ausweichen kann?

Das bringt uns natürlich zu der Frage, wie wir das nutzen können.

Das einzige Feature welches ich auf meinem iPad vermisse ist die Implementierung des Adobe PDF Standards der es erlaubt Formulare direkt im PDF auszufüllen und mittles JavaScript zu erweitern. Apples PDF implementation lässt auf mobilen Geräten beides nicht zu. In Mac OS X Vorschau klappt zumindest die Befüllung der Formulare, wenn auch nicht die Speicherung derselben.

Um auf dem Apple iPad trotzdem Formulare nutzen zu können, um zum Beispiel die Formulare der Rathäuser und sonstigen Verwaltungen zu nutzen braucht man noch eine App die alles kann. Das ist glücklicherweise diese hier: PDF Expert

Für eine App die eine eigentliche Standardfunktionalität erfüllt teuer, aber durchaus ihren Preis wert.
Schließlich kann man die Dateien, falls das iPad über WiFi vernetzt ist, direkt über den Webservic abzuholen und dorthin zu übertragen.
Eine weitere Beschreibung der Funktionalität findet man auch hier bei Appstrom.

Also schaut rein: PDF Expert fürs iPad

Neu bei Google AdWords: Die +1-Schaltfläche

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In den kommenden Wochen werden Ihre Suchergebnisse und Anzeigen auf Google um eine +1-Schaltfläche ergänzt, mit deren Hilfe Nutzer Ihre Anzeigen weiterempfehlen können. Dafür sind keine Änderungen in Ihrem Konto erforderlich. Die URL der Zielseite Ihrer Anzeige kann zudem im Google-Profil der Nutzer erscheinen, die Ihrer Anzeige +1 geben.

Diese Nachricht kam vor ein paar Tagen per Newsletter in meine Inbox.

Wer von euch denkt, dass damit Google-Ranking kaufbar wird?
Bzw. diesmal weiterhin manipulierbar über Clickjacking, wie es bei Facebook-Fanpages schon so oft der Fall war?

Mozilla Labs – Open Web Applications

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In den Mozilla Labs wurde gestern der Prototyp eines Open Web App Ecosystem veröffentlicht.

Der Prototyp wird folgendermaßen beschrieben und im Video erklärt:

Meiner Meinung nach ist das eine gute Herangehensweise um die bisherigen Platzhirschen im Bereich Mobile Apps wie den iTunes Appstore, Android Marketplace und viele weitere zu attakieren und eine freie Lösung zu schaffen.
Auf der Seite der Mozilla Labs – Apps gibt es gute Beispiele und Co zu:

Was sagt ihr dazu?

Optimiere deinen Google Analytics-Code … noch ein bisschen besser

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Im vorherigen Artikel hatte ich bereits über die Verbesserung des Google Analytics-Code gesprochen, in der Diskussion sind aber noch ein paar kleine Verschnellerungen aufgetaucht, die in diesem Generator enthalten sind.

Der Code sieht nun folgendermaßen aus:
<script>
var _gaq=[['_setAccount','UA-XXXXX-X'],['_gat._anonymizeIp'],['_trackPageview']];
(function(d){
  var g=d.createElement('script');
  g.async=1;
  g.src='http://www.google-analytics.com/ga.js';
  d.getElementsByTagName('head')[0].appendChild(g);
  for(var i=0;i<d.getElementsByTagName('a').length;i++){
    var a=d.getElementsByTagName('a')[i];
    if(!a.getAttribute('onclick') && window.location.hostname!=a.hostname)
    a.setAttribute('onclick', "_gaq.push(['_trackEvent', 'outbound', '"+a.href+"'])");
  }
}(document))</script>

Also bitte ab sofort selbigen Code nutzen :-)


Um Deinen individuellen Tracking-Code zu erhalten, gib hier die gewünschte ID ein:

Füge diesen Code vor dem Tag </body> ein:

Mit dem deutschen Datenschutz-Feature _anonymizeIp:

Crawler für 1 Milliarde Seiten mit wget und xargs

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Die Jungs von XCombinator (nicht zu verwechseln mit YCombinator) haben vor einiger Zeit eine gute Analyse mit einigem Research zur ihrem eigenen Crawler veröffnetlicht:
How long would it take to crawl a billion pages using wget and xargs?

Dabei geht es um die Fragestellung:

We’re on a quest to write a scalable web crawler. Our goal is to build a web crawler that will download a billion pages a week. We’ve calculated that to download a billion pages in a week we need to sustain a rate of 1653 pages per second.

Das ist definitiv keine einfache Angelegenheit.
Mit meinem cUrl-Crawler bzw. Mischung aus PHP und wget crawle ich mir langsam mein Archiv mit 10 Seiten pro Sekunden zusammen, aber 1653 ist dann doch eine andere Anforderung, gerade auch an die Hardware dahinter.

The problem with these kinds of numbers is that, unless you are familiar with web-crawling, it is not obvious how fast that really is. How fast can a simple crawler go? 10 pages per second? A thousand?

Wen diese Frage auch interessiert: lest rein, ist ein spannender Artikel!