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Der Trend in Richtung Onlinehandel

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Die Anzahl neu gegründeter Onlineshops steigt seit Jahren unaufhörlich. Vor diesem Hintergrund bilden sich immer mehr Online-Handel-Verbände, die sich für die Interessen ihrer Mitglieder einsetzen, wie beispielsweise der Händlerbund, der mit 6000 Mitgliedern der größte Verband Europas ist. Hauptanliegen ist die Lobbyarbeit für die zahlenmäßig mächtige Onlinehandel-Branche.

Die Anfänge des Onlinehandels

Dabei begann die Geschichte des Onlinehandels nicht gerade mit den besten Voraussetzungen. Viele Gesetze schützten alt hergebrachte Präsenzverkäufer. Zu denken ist zum Beispiel an das Apothekengesetz (ApoG), das den Vertrieb eines Arzneimittels oder zum Beispiel auch eines Betriebsverbandkasten nur in eingerichteten Apotheken zuließ. Dadurch schied der Versandhandel aus. Einige Versandhändler erhoben daher vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde – mit Erfolg. Das Verfassungsgericht kippte die entsprechende Reglung im Apothekengesetz, so dass seit 2004 der Onlinehandel auch mit Arzneimitteln erlaubt ist. Gesunken ist die Qualität dadurch mitnichten. Denn laut Paragraf 43 des Arzneimittelgesetzes (AMG) dürfen Arzneimittel grundsätzlich nur von eigens dafür ausgebildeten Apothekern verkauft werden. Diese Reglung gilt auch für den Onlinehandel: Nur Apotheker dürfen eine Versandapotheke betreiben. Die Qualität ist somit nicht geringer, sondern sogar besser. Denn anders als traditionelle Apotheken müssen Versandapotheken darüber hinaus weitere Voraussetzungen des neu verfassten Paragrafen 11a ApoG erfüllen.

Die klammheimliche Wirtschaftsöffnung für Versandhändler kommt letztlich auch Verbrauchern zugute. Durch den Verzicht von Präsentationsräumen und die Reduzierung des Personals sparen Onlinehändlern hohe Kosten, die sie an Kunden weitergeben können. Eventuelle Nachteile braucht ein Kunde nicht zu befürchten. Zwar kann er die gekaufte Sache nicht vorher körperlich begutachten. Dafür kann er sich auf das Fernabsatzrecht (FernAbsG) berufen, das mittlerweile in die Paragrafen 312 ff. des BGB implementiert wurde. Danach dürfen Onlinekäufer das Produkt binnen zwei Wochen ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Somit erhält der Käufer die Möglichkeit, die gekaufte Ware zu Hause zu begutachten.

Mit welchen Entwicklungen für die Zukunft gerechnet werden darf

Nach der Blütezeit des Onlinehandels orakelten bereits Ende der 90er Jahre viele Wirtschaftsexperten das baldige Ende. Doch sie irrten; der Onlinehandel wächst trotz diversen Wirtschaftskrisen unverändert um 12 Prozent – eine Wachstumsrate, die sonst von kaum einer anderen Branche übertroffen wird. Ein Ende ist dabei nicht abzusehen. Im Gegenteil: Der Onlinevertrieb erstreckt sich auf immer mehr Produktarten. Als vor einigen Jahren der Start zum Onlinevertrieb von Lebensmitteln fiel, hielten es viele für einen Scherz. Inzwischen wird die Idee von vielen nachgeahmt. Gerade für ältere, in ihren Bewegungsmöglichkeiten eingeschränkte Menschen ist der Onlinehandel mit Lebensmitteln sinnvoll. Ein anderer Markt sind relativ teure Delikatessen Produkte, deren Nischen von zum Beispiel Kaffee Online Shops besetzt werden. Relativ neu ist auch der direkte Verkauf von Gebrauchtwagen via Internet. Gemeint sind nicht Portale, die fremde Angebote vermitteln, sondern Autohändler, die ihre eigenen Fahrzeuge anbieten und bei Vertragsschluss bis an die Haustür des Käufers liefern.

Zwar sollten Prognosen für den Onlinehandel vorsichtig gemacht werden, doch kann jetzt schon von einer Entwicklung des Onlinehandels in Richtung Bildung gesprochen werden. Beispielsweise im Jurastudium. Geschätzte 90 Prozent aller Jurastudenten nehmen vor dem Ende ihres Studiums und damit vor dem Ersten Staatsexamen die Leistungen eines Repetitors in Anspruch – einem Privatlehrer, der den im Examen geprüften Lernstoff noch einmal wiederholend unterrichtet. Die Kosten sind immens: Bis zu mehreren Tausend Euro kostet der in der Regel auf ein Jahr ausgelegte Kurs. Hier setzt ein neuer Anbieter an, der den Unterricht online anbietet – und dazu zu einem Bruchteil der Kosten eines Präsenzrepetitors. Auch in anderen Fachbereichen zeichnen sich solche Entwicklungen ganz nach dem Vorbild der USA ab, wo dies bereits seit Jahren erfolgreiche Praxis ist. Ein weiteres Feld ist der Buchverkauf. Während Printausgaben preisgebunden sind, das heißt, zu bundeseinheitlichen Preisen ohne Rabattmöglichkeit verkauft werden müssen, sind Preisnachlässe bei Onlineausgaben zulässig und erlaubt. Zwar sträuben sich die Verlage, ihre Werke auch als kostengünstige Onlineversion zu verkaufen. Doch es ist nur eine Frage der Zeit, bis sich ein großer Verlag dazu entscheidet und die anderen in Zugzwang setzen wird.

VZwerbefabrik – totgeglaubte leben länger!

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Soeben hat es mich fast vom Stuhl gekippt, als ich das in meiner Inbox fand:

StudiVZ VZwerbefabrik - totgeglaubte leben länger!

Und ja, da steht wirklich:

Liebe Kunden der VZwerbefabrik,

im Zuge des Redesigns wird die VZwerbefabrik am 26.01.2012 in der Zeit von 10 bis 11 Uhr nicht erreichbar sein.

Zusätzlich werden die Kampagnen aus den Jahren 2009/2010 archiviert. Durch diese Archivierung wird die VZwerbefabrik noch performanter.

Auf Grund der hohen Anfrage im CPC-Bereich und der sehr guten Performancewerte der VZ-Netzwerke haben wir uns dazu entschieden, den mindest-CPC auf € 0,30 anzuheben und so allen Kampagnen mehr Chancen auf relevante Reichweiten zu ermöglichen.

Gerne können Sie uns Ihre Fragen und Anregungen zu den oben genannten Themen wie gewohnt via vzwerbefabrik@vz.net zukommen lassen.

Anfragen speziell zur Archivierung bitte an datenbank_vzwerbefabrik@vz.net

Wir wünschen Ihnen viel Spaß und Erfolg mit dem neuen Design und grüßen Sie herzlichst aus Berlin.

Das VZwerbefabrik Team

Das Redesign ist meiner Meinung nach nicht gelungen. Früher hat mich das StudiVZ deswegen überzeugt, weil es einfach zu bedienen, nach meiner Meinung einfacher als Facebook, war. Heute ist das anders und viel, viel mehr auf Spiele und Apps und Zeug ausgelegt, welches ich einfach nicht haben will.
Aber scheinbar wird es gut angenommen und der CPC-Preis für die Affiliates steigt begründet oder das VZ-Netzwerke wollen einfach nur den mindest Klickpreis hochtreiben um mehr Profit zu machen bzw. profitabler zu werden. Ob sich das rechnet…

DNS Changer – Dein PC ist (nicht) sicher. www.dns-ok.de

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Für alle Freunde des gepflegten SEO muss man jetzt einen Post zu der Aktion der Telekom, BSI und BKA schreiben, denn sicher ist sicher:

Ihr System ist nicht vom Trojaner “DNSChanger” betroffen. An der Netzwerkkonfiguration Ihres Systems konnte keine Manipulation der DNS-(Domain Name System) Einstellungen festgestellt werden.

Gut, wenn man einen Mac hat, aber für die Visitors brauchen wir den Post unbedingt.

hat tip to SEO Radio für den Tipp.

Datenschutz beim Cloud Computing verabschiedet

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Die deutschen Datenschutz-Aufsichtsbehörden haben bei der 82. Konferenz der Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes in München eine Entschließung in Sachen Datenschutz beim Cloud Computing verabschiedet. Unter dem Titel “Datenschutzkonforme Gestaltung und Nutzung von Cloud Computing” wurden die entsprechenden Grundlagen festgehalten. Bekanntermaßen hat diese Technologie wirtschaftliche und organisatorische Vorteile, was zu einem großen Einsparpotenzial in der Anschaffung, dem Betrieb und der anschließenden Wartung von IT-Systemen bietet. Zudem werden Rechenkapazitäten nur nach Bedarf – abhängig vom Verbrauch – bezahlt und Geschäftsanwendungen und Dokumentenmanagement können an jedem beliebigen geografischen Ort genutzt werden. Im Nachfolgenden werden die wichtigsten Punkte aufgezeigt.

Orientierungshilfe soll Zuständige unterstützen

Im Vorfeld der Konferenz wurde hierzu eine Orientierungshilfe in Sachen Datenschutz beim Cloud Computing entwickelt. Mit dieser will die Datenschutz-Aufsichtsbehörden eine Förderung des datenschutzgerechten Cloud Computing erreichen. Diese Orientierungshilfe richtet sich dabei an die Entscheidungsträger, IT-Verantwortliche sowie die betrieblichen oder auch behördlichen Datenschutzbeauftragten. Neben einem Katalog mit ausführlichen Informationen rund um die Technologie enthält die Orientierungshilfe auch die Mindestanforderungen im Bereich des Vertragswesens, der Technik und des Organisatorischen rund um das Cloud Computing.

Die datenschutzrechtlichen Schwerpunkte und die Verantwortung

In der Orientierungshilfe wird zunächst ein Fokus auf die datenschutzrechtlichen Schwerpunkte gelegt. Dabei geht es vor allem um die speziellen Risiken des Cloud Computing – unabhängig von den klassischen Bedrohungen wie einer Schadsoftware und Anti Virus Schutz. Ausgangspunkt dieses Bereiches ist, dass es sich bei den Anwendern der Technologie um verantwortliche Stellen nach dem Bundesdatenschutzgesetz handelt, die gewährleisten müssen, dass alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Darüber hinaus wird in der Orientierungshilfe auch auf die datenschutzrechtlichen Gefahren der IT-Verantwortlichen ausführlich eingegangen, die sich daraus ergibt, dass die IT ausgelagert wird. Hierbei spielen insbesondere die Themen Transparenz sowie Beeinflussung und Kontrolle eine wichtige Rolle. Denn Protokollierung und Dokumentation der DV-Prozesse finden beim Anbieter des Cloud Computings statt – die sich daraus ergebende Folge ist fehlende Transparenz. Insofern ergibt sich auch die Schwierigkeit der Kontrolle, ob die Pflichten des Datenschutzes eingehalten werden. Die IT-Verantwortlichen stehen vor der Gefahr, dass keine Gewährleistung der Rechtmäßigkeit der kompletten Datenverarbeitung mehr möglich ist. Dies aber ist die gesetzliche Verpflichtung. Dabei geht die in München vorgelegte Orientierungshilfe auch nochmals auf die möglichen haftungsrechtlichen Folgen ein. Sollten die Datenschutzbestimmungen nicht eingehalten werden, drohen Schadenersatzforderungen der Betroffenen oder aber Bußgelder und Anordnungen der Aufsichtsbehörden.

Datentransfers ins Ausland

Ein weiterer Fokus, einer DSL-Leitung (nach der Wahl zum Bester DSL Anbieter), und der Orientierungshilfe ist die Frage nach den Datentransfers in das außereuropäische Ausland. Hier greifen schon nach dem Bundesdatenschutzgesetz besondere Anforderungen (§§4b, 4c). Insofern gibt es beim Cloud Computing keine Besonderheiten zu beachten. Besteht nämlich in dem Land außerhalb Europas, wie beispielsweise den USA, kein Datenschutzniveau, das von der EU-Kommission anerkannt ist, dann muss der Cloud-Anwender dieses vorweisen und auch garantieren. Möglich ist dies unter anderem durch Standardvertragsklauseln der EU. Mit den Vereinigten Staaten gilt seit langer Zeit das Safe-Harbor-Agreement, wobei es nun von der Konferenz in München zum ersten Mal konkrete Anforderungen gibt, wie mit US-Cloud-Anbietern verfahren werden soll. Im Resultat sieht die Orientierungshilfe vor, dass es zwischen Anbieter und Anwender des Cloud Computings einen Vertrag zu geben hat, der nach § 11 Abs. 2 des Bundesdatenschutzgesetzes eine Auftragsdatenverarbeitung vorsieht. Damit werden die hierin verankerten Garantien zum Gegenstand der Vereinbarung. Dies gilt auch schon für bestehende Vertragsabschlüsse. Keine konkreten Informationen gibt es in der Orientierungshilfe hingegen, wie mit dem Zugriff beispielsweise von Ermittlungsbehörden aus den USA umzugehen ist. Dafür zeigt die umfangreiche Orientierungshilfe aber zahlreiche weitere Punkte auf, die den IT-Verantwortlichen im Bereich des Cloud Computing wichtige Details näherbringen.

Eigenes VDSL vs. externes Serverhosting

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Oft steht man zu Beginn eines Projekts vor der Frage: Wo sollen die Webseiten nach der Veröffentlichung liegen?
Sie müssen sicher, schnell, zuverlässig erreichbar, erweiter- und ändernbar sowie im besten Fall noch günstig sein.

Damit hat man schnelle eine Liste mit Anforderungen die sich meist gegeneinander ausschließen. Aus Erfahrung bieten sich zwei Varianten an:

  1. VDSL-Hosting: VDSL-Leitung zuhause und einen Server den man selbst betreibt
  2. Serverhosting: Anmietung/Unterbringung eines Server in einem externen Rechenzentrum

Während die zweite Möglichkeit die gängige Lösung ist, ist die erste den meisten Betreibern relativ unbekannt bzw. eher unvertraut, daher gehe ich in weiterem genau darauf ein.
Die kritischen Faktoren beim externen Serverhosting sind kurz:

  • Wieviel Bandbreite steht zur Verfügung?
  • Wieviel Traffic ist enthalten?
  • Kann man den Server vor Ort erreichen?
  • Wer ist für die Hardware verantwortlich? (Austausch und wenn ja, wann?)
  • Wie ist das Rechenzentrum angebunden?
  • Wie viele Server sind in der näheren Umgebung über die gleiche Leitung angebunden?
  • Wie gut ist der Support erreichbar und welche Leistungen sind inklusive (z. B. Serverreboot, Hochfahren, Festplattentausch, …)

Mit der Liste an Fragen kann man eine gute Einschätzung der Webhoster treffen und kann sie gegen den eigenen Serverbetrieb vor Ort abwägen.

Die zweite, in meinen Augen flexiblere Lösung, ist eigenes Hosting mit einer Very High Speed Digital Subscriber Line (vgl. Wikipedia).
Eine VDSL-Leitung unterscheidet sich zu den üblichen ADSL-Leitungen, dass sie einen höhren Upstream bietet und somit die Daten nach außen schneller verteilen kann.

Verwendet man eine solche Leitung, dann muss man sich “zuhause” nur noch um eine unterbrechungsfreie Stromversorgung kümmern, einen Server konfigurieren und die Daten einspielen.
Die Verantwortlichkeit der Hardware, die Fragen zur Brandbreite und viele der obigen sind damit automatisch gelöst. Denn in dieser Variante kann ich den Server vor Ort so konfigurieren und nutzen, wie ich es möchte. Ich kann auch günstigen Plattenplatz einbauen, weitere Server je nach Bedarf dazu schalten, Loadbalancing konfigurieren, einen Servercluster im Hintergrund aufbauen und vieles mehr.
Das Upgrade kostet mich dann jeweils nur die neue Hardware.

Für unser neues Projekt Gratishelfen haben wir genau dies so aufgezogen um die riesige Menge an Partnerschaften und URL-Handling bewältigen zu können. Nach vielen Vergleichen sind wir auf den Branchenprimus mit seinem VDSL-Angebot gekommen. Die Services der sind hier einfach ungeschlagen.

Jeder der sich selbst eine gute Konfiguration überlegen möchte, das Betriebssystem selbst wählen will (gerade bei Open/NetBSD) und flexibler Erweiterung bzw. Inbetriebnahme lokaler Testsysteme und Co, wird sich früher oder später genau die Frage stellen.
Aus persönlicher Sicht kann ich die VDSL-Lösung nur empfehlen. Eine Liste von DSL Anbietern gibt es beim DSL-Anbietertest. Dort kannst Du entscheiden welcher einer der Bester DSL Anbieter in deiner Region ist.

Bei Fragen dazu kontaktiert mich gern.
Soviel aus dem Entwicklungslab ;-)